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   LG Rostock, 15.11.2005 - 2 T 217/05   

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https://dejure.org/2005,33400
LG Rostock, 15.11.2005 - 2 T 217/05 (https://dejure.org/2005,33400)
LG Rostock, Entscheidung vom 15.11.2005 - 2 T 217/05 (https://dejure.org/2005,33400)
LG Rostock, Entscheidung vom 15. November 2005 - 2 T 217/05 (https://dejure.org/2005,33400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumsumschreibung betreffend ein Grundstück; Notwendigkeit der Vorlage einer GVO-Genehmigung; Ausnahmen von der Genehmigungsbedürftigkeit; Ausschluss von Rückübertragungsansprüchen; Fortsetzung der Rechtsverhältnisse des alten Grundstücks an dem neuen Grundstück im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus LG Rostock, 15.11.2005 - 2 T 217/05
    Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anmeldefrist käme nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 122, S. 219 f. = NJW 2005, S. 1139, 1140 [BVerwG 24.11.2004 - 8 C 15/03] ; VG Chemnitz, Urteil v. 27.01.2005, 5 K 1872/02, Fundstelle: Juris Datenbank).
  • VG Chemnitz, 27.01.2005 - 5 K 1872/02
    Auszug aus LG Rostock, 15.11.2005 - 2 T 217/05
    Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anmeldefrist käme nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 122, S. 219 f. = NJW 2005, S. 1139, 1140 [BVerwG 24.11.2004 - 8 C 15/03] ; VG Chemnitz, Urteil v. 27.01.2005, 5 K 1872/02, Fundstelle: Juris Datenbank).
  • BayObLG, 13.07.1972 - BReg. 2 Z 38/72

    Eintragung eines Grundstücks bei Ersatz (Surrogation) der Fläche im Wege der

    Auszug aus LG Rostock, 15.11.2005 - 2 T 217/05
    Das Eigentum an den alten Grundstücken ist mit den an ihre Stelle getretenen neuen Grundstücken identisch (vgl. BayObLG in NJW 1972, S. 2132).
  • OLG Jena, 15.10.1997 - 6 W 577/97

    GVO-Genehmigung bei Flurbereinigungsgrundstück

    Auszug aus LG Rostock, 15.11.2005 - 2 T 217/05
    Dieser Auffassung des OLG Jena (Beschluss v. 15.10.1997, 6 W 577/97 , abgedr. in Rechtspfleger 1998, S. 109) folgend legt die Kammer die GVO dahin aus, dass an sich der Genehmigungspflicht unterfallende Grundstücksgeschäfte außer in den ausdrücklich geregelten Fällen des § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-4 GVO auch dann genehmigungsfrei sind, wenn aus Rechtsgründen ein Rückübertragungsanspruch mit Sicherheit nicht besteht und wenn das aus dem Grundbuch hervorgeht.
  • OLG Rostock, 11.07.2007 - 7 W 61/06

    Grundstücksverkehr im Beitrittsgebiet: Fortgeltung einer GVO-Genehmigung für

    Die neue im Flurbereinigungsplan ausgewiesene reale Grundstücksfläche tritt als Surrogat an die Stelle des alten realen Grundstücks mit der Folge, dass an ihr dieselben Rechtsverhältnisse bestehen, die an dem alten Grundstück bestanden (vgl. BayObLG, Beschl. v. 13.07.1972, BReg 2 Z 38/72, NJW 1972, 2132; OLG Jena, Beschl. v. 15.10.1997, 6 W 577/97, OLG-NL 1998, 6 m. w. N.; LG Rostock, Beschl. v. 15.11.2005, 2 T 217/05, NotBZ 2006, 61; Hückstädt, NotBZ 2006, 62).
  • OLG Jena, 27.06.2013 - 9 W 279/13

    GVO-Genehmigung

    Es soll verhindert werden, dass bei Vorliegen eines Rückübertragungsanspruchs entgegen dem nur schuldrechtlichen Verfügungsgebot des § 3 Abs. 3 S. 1 VermG dingliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, die zum Erlöschen des Rückübertragungsanspruches führen können (OLG Jena, Rpfleger 1998, 109 ff.; LG Rostock NotBZ 2006, 61 f.; Bleisteiner, a.a.O. m.w.N.).
  • LG Rostock, 06.12.2005 - 2 T 168/05
    Für die Erteilung einer GVO-Genehmigung ergibt sich hieraus, dass die für das Einwurfgrundstück solchermassen erteilte GVO-Genehmigung das spätere Ersatzgrundstück ebenfalls erfasst (vgl. auch Beschluss der Kammer v. 15.11.2005 -2 T 217/05-).
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